Barrierefreiheit sollte nicht erst vor dem nächsten Website-Relaunch geprüft werden. Unternehmen sollten zunächst klären, ob ihre Website oder ihr Online-Angebot in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, und anschließend Inhalte, Technik, Formulare und Geschäftsprozesse systematisch untersuchen. Die praktische Umsetzung orientiert sich an den vier Grundprinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
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Barrierefreie Websites müssen nicht nur gut lesbar sein, sondern auch mit Tastatur, Screenreader und unterschiedlichen Eingabemethoden funktionieren. Ich zeige, welche rechtlichen Fragen, technischen Grundlagen und praktischen Prüfungen Unternehmen heute berücksichtigen sollten.
Barrierefreie Websites sind nicht nur ein Thema für Behörden oder spezielle Zielgruppen. Auch Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Geräten und Nutzungssituationen Informationen finden, Formulare ausfüllen und Verträge oder Buchungen abschließen können.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gesetzliche Anforderungen. Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch jede Unternehmenswebsite vollständig unter das Gesetz fällt. Entscheidend sind unter anderem das Geschäftsmodell, die Zielgruppe und die konkrete Funktion der Website.
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung ist Barrierefreiheit eine technische Qualitätsanforderung. Viele Maßnahmen verbessern zugleich die mobile Nutzung, die Verständlichkeit, die Wartbarkeit und die Auffindbarkeit einer Website.
Zuerst den Anwendungsbereich klären
Der häufigste Fehler besteht darin, das BFSG entweder zu weit oder zu eng auszulegen. Eine reine Unternehmenspräsenz mit allgemeinen Informationen ist nicht automatisch eine vom BFSG erfasste Dienstleistung. Anders kann es aussehen, wenn eine Website den Abschluss eines Verbrauchervertrags ermöglicht.
Das Gesetz nennt unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu können beispielsweise Online-Shops, digitale Buchungen, Terminvereinbarungen mit Vertragsbezug oder bestimmte Kundenportale gehören. Maßgeblich ist nicht allein, ob eine Website modern aussieht, sondern welche Leistung sie anbietet und wie Verbraucherinnen und Verbraucher sie nutzen.
Reine B2B-Angebote fallen nach den Informationen der Bundesfachstelle grundsätzlich nicht in denselben Anwendungsbereich wie digitale Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dennoch kann Barrierefreiheit auch dort erforderlich oder sinnvoll sein, etwa bei öffentlich zugänglichen Informationen, Bewerbungsprozessen oder internen Anwendungen.
Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine gesetzliche Ausnahme. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme bezieht sich nicht pauschal auf alle digitalen Angebote und nicht auf alle Produkte. Die Einordnung sollte daher im Zweifel anhand des konkreten Geschäftsmodells erfolgen.
Für die Praxis empfehle ich eine kurze Bestandsaufnahme:
- Richtet sich das Angebot auch an Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Können Nutzerinnen und Nutzer online einkaufen, buchen, bestellen oder einen Vertrag abschließen?
- Welche Bereiche gehören zum eigentlichen Dienst: Website, Shop, Kundenkonto, Zahlungsprozess, PDF-Dokumente oder mobile Anwendung?
- Wer liefert eingebundene Komponenten wie Zahlungsdienste, Buchungssysteme oder Cookie-Werkzeuge?
- Welche Inhalte und Funktionen werden regelmäßig aktualisiert?
Diese Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung. Sie verhindert aber, dass die technische Umsetzung mit einer falschen Ausgangsannahme beginnt.
Barrierefreiheit bedeutet mehr als gute Farbkontraste
Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, strukturieren Barrierefreiheit in vier Grundprinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese Prinzipien sind hilfreicher als eine isolierte Checkliste, weil sie auch komplexe Funktionen und Abläufe erfassen.
Wahrnehmbar
Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farbe, Bild oder Ton vermittelt werden. Bilder benötigen einen passenden Alternativtext, sofern sie inhaltlich relevant sind. Dekorative Bilder sollten dagegen nicht mit beschreibenden Texten überladen werden.
Videos brauchen in der Regel Untertitel. Je nach Inhalt können zusätzlich Audiodeskriptionen oder Transkripte erforderlich sein. PDFs, Broschüren und eingebundene Dokumente dürfen ebenfalls nicht vergessen werden. Eine barrierefreie Website mit unzugänglichen zentralen Formularen oder Informationsdokumenten bleibt für viele Menschen praktisch unbenutzbar.
Auch Kontraste gehören dazu. Helle graue Schrift auf weißem Hintergrund, Platzhaltertexte mit geringer Deckkraft oder farbige Links ohne weitere Kennzeichnung sind typische Probleme. Ein ausreichender Kontrast muss für Text, Bedienelemente und wichtige Zustandsänderungen geprüft werden.
Bedienbar
Eine Website sollte vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Das betrifft Navigation, Menüs, Dialogfenster, Formulare, Filter, Bildergalerien und den Checkout. Der Tastaturfokus muss sichtbar bleiben und in einer nachvollziehbaren Reihenfolge durch die Oberfläche geführt werden.
Problematisch sind unter anderem unsichtbare Fokusmarkierungen, sogenannte Fokusfallen, nicht erreichbare Schaltflächen und interaktive Elemente, die nur auf Mausbewegungen reagieren. Auch zeitlich begrenzte Aktionen sollten sich verlängern oder wiederholen lassen, wenn dies für den Vorgang möglich ist.
Bei mobilen Websites kommen weitere Aspekte hinzu: Bedienelemente müssen ausreichend groß und voneinander getrennt sein. Inhalte dürfen nicht nur durch eine bestimmte Wischbewegung erreichbar sein. Die Website sollte auch bei vergrößerter Darstellung und unterschiedlichen Displaygrößen funktionieren.
Verständlich
Verständlichkeit beginnt bei der Sprache und endet nicht beim Seitentext. Klare Überschriften, eindeutige Linktexte und eine nachvollziehbare Navigation helfen allen Nutzerinnen und Nutzern.
Ein Link mit der Beschriftung „Mehr erfahren“ ist problematisch, wenn mehrfach unklar bleibt, worauf er sich bezieht. Besser sind konkrete Bezeichnungen wie „Versandbedingungen lesen“ oder „Antrag als PDF öffnen“. Überschriften sollten die Struktur des Inhalts abbilden und nicht nur der visuellen Gestaltung dienen.
Formulare verdienen besondere Aufmerksamkeit. Jedes Eingabefeld braucht eine sichtbare Beschriftung. Fehlermeldungen müssen konkret erklären, was zu korrigieren ist. Eine rote Umrandung allein reicht nicht aus. Wenn möglich, sollten Eingaben erhalten bleiben, nachdem ein Formularfehler aufgetreten ist.
Robust
Robust bedeutet, dass Inhalte mit unterschiedlichen Browsern, Geräten und assistiven Technologien funktionieren. Dafür sind semantisches HTML und eine saubere technische Struktur entscheidend.
Eine visuell wie eine Schaltfläche gestaltete div-Box ist nicht automatisch eine Schaltfläche. Ein korrektes button-Element bringt dagegen wichtige Funktionen für Tastatur, Screenreader und Browser bereits mit. Gleiches gilt für Überschriften, Listen, Tabellen und Landmarks.
ARIA-Attribute können technische Lücken schließen, sollten aber nicht als Ersatz für korrektes HTML dienen. Falsch eingesetzte ARIA-Rollen können die Bedienung sogar verschlechtern.
- WahrnehmbarInformationen werden über geeignete Kanäle vermittelt, zum Beispiel Text, Bildbeschreibung und Untertitel.
- BedienbarNavigation, Formulare und interaktive Elemente funktionieren auch ohne Maus.
- VerständlichInhalte, Abläufe, Fehlermeldungen und Beschriftungen sind nachvollziehbar.
- RobustSemantische Technik funktioniert mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien.
Besonders kritisch: Formulare, Login und Checkout
Die Startseite ist selten der schwierigste Teil einer Website. Die größten Barrieren entstehen häufig in interaktiven Prozessen:
- Registrierung und Login
- Kontakt- und Anfrageformulare
- Termin- oder Reservierungsprozesse
- Produktfilter und Suchfunktionen
- Warenkorb und Checkout
- Upload-Funktionen
- Bezahlvorgänge und Bestätigungsseiten
Ein barrierefreier Prozess braucht eine klare Reihenfolge. Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen, wo sie sich befinden, welche Angaben fehlen und ob ein Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Statusmeldungen sollten nicht ausschließlich visuell erscheinen, sondern auch für assistive Technologien zugänglich sein.
Bei Pflichtfeldern sollte frühzeitig erkennbar sein, welche Angaben notwendig sind. Fehlermeldungen gehören möglichst direkt an das betroffene Feld und zusätzlich in eine zusammenfassende Fehlerübersicht. Bei langen Formularen können Gruppierungen und Zwischenschritte die Orientierung verbessern.
Auch externe Dienste müssen geprüft werden. Ein zugängliches Formular nützt wenig, wenn der Zahlungsanbieter, das Terminmodul oder das Cookie-Einwilligungsfenster nicht bedienbar ist. Verantwortlich ist nicht immer derselbe Anbieter, aber die Nutzungskette muss als Ganzes funktionieren.
Technische und redaktionelle Maßnahmen für den Alltag
Barrierefreiheit ist keine einmalige Korrektur vor dem Launch. Nach jeder Änderung können neue Probleme entstehen. Deshalb sollten Unternehmen verbindliche Arbeitsweisen festlegen.
- Semantische Inhalte verwenden: Überschriften, Listen, Tabellen, Buttons und Links müssen ihrer Funktion entsprechend ausgezeichnet sein.
- Alternativtexte redaktionell prüfen: Der Text sollte den Zweck des Bildes im jeweiligen Kontext beschreiben, nicht bloß sichtbare Details aufzählen.
- Kontraste und Fokuszustände definieren: Diese Anforderungen gehören in das Designsystem und nicht in eine spätere Nachbesserung.
- Formulare standardisieren: Beschriftungen, Hinweise, Fehlermeldungen und Erfolgsmeldungen sollten einem einheitlichen Muster folgen.
- Dokumente einbeziehen: PDFs, Office-Dateien und Download-Broschüren benötigen eine eigene Prüfung.
- Komponenten dokumentieren: Wiederverwendbare UI-Komponenten sollten bekannte Tastatur- und Screenreader-Anforderungen festhalten.
- Inhalte verständlich schreiben: Kurze Sätze und konkrete Handlungsaufforderungen helfen nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Ein Overlay- oder Accessibility-Widget ersetzt diese Arbeit nicht. Solche Werkzeuge können einzelne Einstellungen anbieten, beheben aber keine fehlende Struktur, unverständlichen Formulare oder unzugänglichen Drittanbieter-Prozesse.
Wie Unternehmen sinnvoll testen
Automatisierte Prüfungen sind nützlich, aber sie finden nur einen Teil der Probleme. Sie erkennen beispielsweise häufig fehlende Alternativtexte, bestimmte Kontrastfehler oder fehlerhafte Überschriftenstrukturen. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ein Prozess verständlich abläuft, lässt sich automatisiert nur eingeschränkt beurteilen.
Eine belastbare Prüfung kombiniert deshalb mehrere Methoden:
- automatisierte Tests für wiederkehrende technische Fehler
- manuelle Prüfung der Tastaturbedienung
- Prüfung mit mindestens einem verbreiteten Screenreader
- Tests bei Zoom und vergrößerter Darstellung
- Überprüfung von Formularen, Dialogen und Fehlermeldungen
- Tests auf mobilen Geräten und mit unterschiedlichen Eingabemethoden
- Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, wenn zentrale Prozesse bewertet werden
Die WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 ein W3C-Standard. In Projekten dient sie als nachvollziehbarer technischer Referenzrahmen. Welche Konformitätsstufe und welche konkreten Anforderungen für ein Angebot rechtlich relevant sind, sollte jedoch nicht allein aus einer allgemeinen WCAG-Checkliste abgeleitet werden.
- 1. Anwendungsbereich klärenGeschäftsmodell, Zielgruppen, Funktionen und relevante gesetzliche Anforderungen erfassen.
- 2. Nutzerwege festlegenKontakt, Login, Buchung, Kauf und andere zentrale Prozesse priorisieren.
- 3. Automatisiert prüfenStruktur, Kontraste, Alternativtexte und wiederkehrende technische Fehler untersuchen.
- 4. Manuell testenTastatur, Fokus, Zoom, Formulare, Dialoge und Statusmeldungen prüfen.
- 5. Mit assistiven Technologien testenScreenreader und mobile Nutzung in die Prüfung einbeziehen.
Barrierefreiheit in Relaunch und Weiterentwicklung verankern
Bei einem Relaunch sollte Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase berücksichtigt werden. Spätere Korrekturen an Navigation, Komponenten, Formularlogik oder Content-Modellen sind meist aufwendiger als klare Anforderungen zu Beginn.
Für die Planung sind unter anderem folgende Fragen hilfreich:
- Welche Nutzergruppen und Nutzungssituationen müssen berücksichtigt werden?
- Welche Seiten und Funktionen sind geschäftlich oder organisatorisch besonders wichtig?
- Welche Inhalte werden durch Redakteurinnen und Redakteure gepflegt?
- Welche Komponenten werden mehrfach eingesetzt?
- Welche Drittanbieter sind technisch unverzichtbar?
- Wie werden Fehler nach dem Launch erfasst, priorisiert und behoben?
In einem Website-Relaunch sollten diese Fragen in Anforderungen, Designsystem, Entwicklungsprozess und Abnahme einfließen. Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen gelten je nach Träger und Angebot weitere Anforderungen an digitale Barrierefreiheit; dazu finden Sie auf der Seite Barrierefreiheit für Kommunen eine gesonderte Einordnung.
Barrierefreie Inhalte profitieren außerdem von einer klaren Informationsarchitektur und verständlichen Texten. Das wirkt sich häufig positiv auf SEO und GEO aus, ist aber kein Grund, Barrierefreiheit auf Suchmaschinenoptimierung zu reduzieren.
Was jetzt konkret zu tun ist
Unternehmen sollten zunächst nicht versuchen, die gesamte Website gleichzeitig zu perfektionieren. Sinnvoller ist ein priorisiertes Vorgehen:
- Geschäftsmodell und rechtlichen Anwendungsbereich klären.
- Die wichtigsten Nutzerwege festlegen, etwa Kontakt, Anfrage, Buchung oder Kauf.
- Diese Wege technisch, redaktionell und mit Tastatur prüfen.
- Schwere Barrieren zuerst beheben: nicht erreichbare Funktionen, unverständliche Formulare, fehlende Statusmeldungen und unzugängliche Dokumente.
- Komponenten und Redaktionsregeln dauerhaft dokumentieren.
- Nach Änderungen erneut testen und die Ergebnisse nachvollziehbar festhalten.
Barrierefreiheit ist damit kein isoliertes Zusatzprojekt, sondern ein Qualitätsmerkmal der gesamten digitalen Dienstleistung. Wer Anforderungen früh klärt, technische Grundlagen sauber umsetzt und zentrale Prozesse regelmäßig testet, reduziert spätere Korrekturen und verbessert die Nutzbarkeit für viele Menschen.
Quellen und weiterführende Informationen
Für aktuelle oder veränderliche Angaben habe ich unter anderem folgende Quellen herangezogen.
